Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke

Die Kosten des strikt von der Rechtsanwaltstätigkeit zu trennenden Notariats sind genau vom Gesetzgeber festgelegt. Der Notar darf von den gesetzlichen Gebühren und Auslagenregelungen weder nach oben noch nach unten abweichen. Gebührenvereinbarungen sind dem Notar ausdrücklich untersagt.

Gesetzliche Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Allgemeine Hinweise und Beispiele gibt die Bundesnotarkammer.

Top