Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke

Impressum

und Öffentliches Verfahrensverzeichnis (§ 4 e BDSG)

 Redaktionell verantwortlich und Anbieter i.S.d. MDStV/TDG:

Rolf Jürgen Franke,  Halker Zeile 89 A,  12305 Berlin - Lichtenrade

Tel.: +49 30 861 62 22           

Telefon via skype: rafranke   

Fax: +49 (0) 32 226 269 257

Tel.: 032 226 269 257 auch Anrufbeantworter mit Voice-Mail-Nachricht an Empfänger

E-Mail: postmaster at rafranke.de    (statt at richtig einsetzen: @)

UtSTID Nr.: 136452135

Pflichtangaben gem. § 5 TMG:

Rolf Jürgen Franke ist Rechtsanwalt und zugleich Notar für den Bezirk des Kammergerichts mit dem Amtssitz in Berlin. Als Rechtsanwalt  ist er in  Deutschland, dort am Landgericht Berlin sowie am Kammergericht Berlin zugelassen und damit berechtigt, vor allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland aufzutreten.  Er ist  Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, die zuständige Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für den Rechtsanwaltsbereich ist.

Die Berufspflichten des Rechtsanwalts werden wesentlich bestimmt von der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG), der Berufsordnung der Rechtsanwälte, den Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft und der Fachanwaltsordnung. Alle diese Vorschriften sind von der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht worden.

Haftpflichtversicherer: Victoria Versicherung AG Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf, Tel: 0211/477- Fax: 01803/123460*
*9 ct/Min. aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk­höchstpreis: 42 ct/Min.

Zuständige Rechtsanwaltskammer: Rechtsanwaltskammer Berlin

Berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltskammer 

Bundesrechtsanwaltsordnung

Berufsordnung für Rechtsanwälte

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Im Notarbereich ist die Notarkammer Berlin zuständig. Es gelten die nachstehend aufgeführten Vorschriften:

 

Zuständige Notarkammer 

Notarkammer Berlin

 

 

 

Notarielles Berufsrecht  

Bundesnotarkammer

Bundesnotarordnung

Beurkundungsgesetz

Gerichts- und Notarkostengesetz GNotKG

Richtlinien der Notarkammer Berlin


 

 

ÖFFENTLICHES VERFAHRENSVERZEICHNIS

Angaben nach § 4 e BDSG

 

1. Name der Verantwortlichen Stelle:

 

Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke

 

2. Inhaber: 

 

Rolf Jürgen Franke

 

3. Anschrift: 

 

Halker Zeile 89 A, 12305 Berlin-Lichtenrade

 

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Datennutzung:

 

Gegenstand der Tätigkeiten ist das Angebot von Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung und -vertretung.  Weiterhin werden auf der Grundlage der Bundesnotarordnung und ergänzender gesetzlicher Regelungen im Rahmen des Notariats Rechtsvorgänge beurkundet  und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege übernommen. Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke.

 

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Datenkategorien:

 

Mandanten sowie deren Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter, Betreuer, Familienangehörige, Kontaktpersonen.


Art der Daten:

 

Namen und Anschrift, Kontaktdaten, Rechtsform, Erlaubnis zur Kontaktaufnahme per E-Mail, Daten des Mandates, ggf. Geburtstag und Registerdaten; Gegner und Kunden der Mandanten, deren gesetzliche Vertreter und Prozessvertreter; Rechtssuchende mit Namen und Kontaktdaten nach Anfrage auch ohne Mandatserteilung.

 

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

 

Mitarbeiter der Kanzlei, soweit diese der Schweigepflicht unterliegen,  Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften bzw. nach § 39 BDSG,  Mandanten und deren Mitarbeiter und Dritten soweit diese von Mandanten entsprechend § 11 BDSG beauftragt wurden sowie  externe Stellen und interne Abteilungen/Sachbearbeiter zur Erfüllung der mit der Datenerhebung verfolgten Zweckbestimmung und  weitere Stellen, sofern der jeweilige Betroffene in die Datenübermittlung eingewilligt hat.

 

7. Regelfristen für die Löschung der Daten:

 

Der Gesetzgeber hat vielfältige Regelungen zu Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen (z.B. Daten nach § 147 AO 10 Jahre, § 50 ABs. 2 BRAO - 5 Jahre für Handakten). Nach Erlöschen dieser Pflichten bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Soweit Daten keinen Aufbewahrungspflichten unterliegen, werden diese gelöscht, wenn der genannte Zweck der Datenerhebung weggefallen ist.

 

8. Geplante Datenübermittlungen an Drittstaaten:

 

Eine Übermittlung von Informationen an Drittstaaten ist nicht vorgesehen. Eine Datenübermittlung erfolgt nur im Rahmen des Mandates. Die Datenübermittlung findet in solchen Fällen stets unter Beachtung des § 4 b BDSG statt.

 

9. Organisatorische Maßnahmen

 

Die erhobenen Daten werden mit der Software „RA-Micro“ gespeichert und verwaltet. Ständige Überwachung und Überprüfung der Löschung nicht benötigter Daten unverzüglich bzw. nach Prüfung im Abstand von mindestens 4 Jahren durch den Inhaber.

 

Stand Berlin 26.05.2012

 

 Zu den Lichtenrader Notizen

 

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